Versorgung des ländlichen Raums: Rollende Supermärkte von LKW-Maut befreien

Ab dem 1. Juli 2024 muss die LKW-Maut auch für Lastwagen mit mehr als 3,5 Tonnen entrichtet werden. Obwohl Verkaufswagen in der Regel von der Maut befreit sind, gilt das nicht für beladene Verkaufswagen rollender Supermärkte. Rollende Supermärkte sind für den ländlichen Raum von enormer Bedeutung, denn gerade dort ist die Distanz zum nächsten Discounter oder Lebensmittelgeschäft oft erheblich. Damit sind sie für die Versorgung älterer und weniger mobiler Menschen elementar. Wenn diese Betriebe ab Sommer die LKW-Maut bezahlen müssen, stehen viele von ihnen vor dem aus. Denn die durch die Maut entstehenden Kosten können nicht eins zu eins auf die angebotenen Waren umgelegt werden. Ich frage mich, was Verkehrsminister Wissing mit dieser Maßnahme bezwecken will, sind doch rollende Supermärkte in der neuen Regelung explizit mit inbegriffen. Außerdem steht zu befürchten, dass viele Angestellte der betroffenen Unternehmen um ihren Arbeitsplatz fürchten müssen. Der ländliche Raum hat schon genug unter der Berliner Ampelkoalition gelitten. Deswegen muss der Verkehrsminister rollende Supermärkte von der LKW-Maut befreien!

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