Luxemburg macht es vor: Arbeit muss sich lohnen

In Luxemburg hat man mehr Netto vom Brutto. Das liegt allerdings nicht nur an höheren Löhnen, sondern an einer geringeren Steuerlast. Zehntausende deutsche Grenzgänger können von den attraktiven Arbeitsbedingungen im Nachbarland profitieren. Hinzu kommen beachtliche Renten und mehr Elterngeld als in Deutschland. Beim Mindestlohn sind die Unterschiede ebenfalls erheblich. Während er sich in Deutschland gerade einmal auf 12,41 Euro pro Stunde beläuft, erhält man in Luxemburg 14,86 Euro. Daneben gewährt Luxemburg den Arbeitnehmern eine CO2-Steuergutschrift von bis zu 168 Euro pro Jahr, um die Kosten für die CO2-Steuer auszugleichen. Ein weiteres Beispiel ist die Vergütung an Feiertagen – gerade wenn sie auf einen Sonntag fallen. Dann hat der Arbeitnehmer Anspruch auf den Stundenlohn, 100 Prozent für jede am Feiertag gearbeitete Stunde und nochmal 70 Prozent für jede am Sonntag gearbeitete Stunde. Zu diesem 270 Prozent-Paket gesellt sich außerdem ein zusätzlicher Urlaubstag. Vor allem in Zeiten des Fachkräftemangels muss die Bundesregierung Arbeitsanreize schaffen. Und vor diesem Hintergrund kann es nicht schaden, sich an Luxemburg zu orientieren. Da dieser Fachkräftemangel aber ganz Europa betrifft, scheint die unlängst zwischen den beiden Regierungen getroffene Besteuerungsregelung für deutsche Pendler geradezu widersinnig. In Luxemburg geleistete Überstunden und sonstige Zuschläge müssen rückwirkend ab dem 1. Januar 2024 in Deutschland versteuert werden. Dieses Abkommen verkennt die Zeichen der Zeit und ist rückgängig zu machen. Leistung soll sich lohnen, Mehrarbeit erst rec

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